DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER

Muss das Unternehmen einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen?

AUFTRAGSDATENVERARBEITUNG

Wann ist eine Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung erforderlich?

Auf diesen Unterseiten finden Sie die wichtigsten grundlegenden Informationen verlinkt und einfach erklärt. So fällt es leicht, sich einen Überblick zu verschaffen. Für die individuelle Ausarbeitung und Beratung stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.

PERSONENBEZOGENE DATEN

Was sind eigentlich personenbezogene Daten? Habe ich in meinem Unternehmen mit solchen Daten zu tun?

EINWILLIGUNG

Darf man seit Inkrafttreten der DSGVO nur noch mit Einwilligung des Betroffenen seine Daten verarbeiten?

DATENSCHUTZ-FOLGEABSCHÄTZUNG

Welche Risiken gibt es bei der Verarbeitung von Daten im Unternehmen und welche geeigneten Gegenmaßnahmen kann man ergreifen?

Datenschutzerklärung

Wie formuliert man eine Datenschutzerklärung und was muss in einer Datenschutzerklärung stehen?

VERARBEITUNG

Wann werden personenbezogen Daten eigentlich verarbeitet?

VERARBEIUNGSVERZEICHNIS

Was ist ein Verarbeitungsverzeichnis und wer muss ein solches Verarbeitungsverzeichnis führen?

Datenschutz & DSGVO

Seit Inkrafttreten der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25.05.2018 müssen alle Unternehmer (dazu gehören sowohl große Konzerne, als auch kleine und mittelständische Unternehmen) die verbindlichen Regelungen der DSGVO einhalten. Vielen Unternehmen ist in der Zeit der Umstellung erst bewusst geworden, welchen Stellenwert der Datenschutz aus rechtlicher Sicht hat und haben dies zum Anlass genommen, sich über den Datenschutz in ihrem Unternehmen Gedanken zu machen.

Nicht zuletzt die massive Berichterstattung in den Medien seit Mitte des Jahres 2018 hat dazu entscheidend beigetragen.

Gleichzeitig äußern viele Unternehmer immer wieder Bedenken, dass eine Umsetzung der Regelungen (die zum Großteil auch schon vorher verpflichtend waren) mit allen Informations- und Protokollierungspflichten neben entsprechenden datenschutzrechtlichen Vertragswerken im unternehmerischen Alltag eine große Herausforderung für sie darstellt.

Insoweit ist es für einen Unternehmer unabdingbar, sich einen grundlegenden Überblick über die aktuellen Pflichten im Bereich des Datenschutzes zu verschaffen, um ermitteln zu können, in welcher Hinsicht Handlungs- oder Nachbesserungsbedarf im eigenen Unternehmen besteht.

Rechtsanwalt

Klaus Lodigkeit

Rechtsanwalt Dr. Klaus Lodigkeit bringt als Fachanwalt vielseitige berufliche Erfahrungen in diesen Bereichen mit. Er wurde im Jahre 2008 zum Fachanwalt für IT-Recht und Gewerblichen Rechtsschutz ernannt. Seit 2014 ist er zudem Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Seit Frühjahr 2011 besteht die Kanzlei Lodigkeit Rechtsanwälte in Hamburg und seit 2018 ist Dr. Lodigkeit Datenschutzbeauftragter nach DSGVO und neuem BDSG.

Aktuelle Beiträge

Kontaktiere Uns

Die Umsetzung muss nicht als lästige Pflicht auf Grund von bürokratischen Hürden begriffen werden. Vielmehr hat der Gesetzgeber ein einheitliches Instrument geschaffen, mit dem Vertrauen der europäischen Bürger und Verbraucher gewinnen lässt. Kann ein Unternehmen von sich behaupten, die DSGVO gewissenhaft und professionell umzusetzen, kann das Verbrauchern das Vertrauen geben, dass die eigenen Daten gut bei dem Vertragspartner aufgehoben sind und im Ernstfall Sicherheitsmechanismen greifen. Gerade in Abgrenzung zu internationalen und/ oder amerikanischen Konzernen kann das einen zusätzlichen Anreiz bei den Kunden geben. Insoweit ist die gewissenhafte Umsetzung von Datenschutzvorgaben auch immer ein gutes Instrument zur Vertrauensbildung gegenüber Kunden.

Poststr. 25, 20354 Hamburg

Poststr. 25, 20354 Hamburg

info@it-recht.net