Die bei Beginn ihrer Geltung viel diskutierte Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) birgt auch für Rechtskundige neue Herausforderungen. Der Themenbereich der Personenbildnisse, die beispielsweise im Rahmen von Fotografien angefertigt und gegebenenfalls veröffentlicht werden, ist auch bei Geltung der DS-GVO von den Regelungen des Kunsturhebergesetzes(KunstUrhG) erfasst. Mit den sich daraus ergebenden Spannungen zwischen den verschiedenen Regelungswerken und deren Auswirkungen auf die (rechtsanwaltliche) Praxis hat sich Rechtsanwalt Dr. Lodigkeit in einem Aufsatz in der Fachzeitschrift AnwaltZertifikatOnline IT-Recht eingehend beschäftigt.