KI in der Arbeitswelt - Digitalisierung und Begriff der KI in der Arbeitswelt

Dieser Beitrag ist erschienen in: juris Literaturnachweis zu Dr. Klaus Lodigkeit, AnwZert ITR 6/2022 Anm 2.

Künstliche Intelligenz (KI) hält mittlerweile Einzug in allen Lebensbereichen. Im digitalisierten Alltag ist KI (oder auch AI für Artificial Intelligence) kaum noch wegzudenken, etwa bei der Nutzung des Smartphones mit Gesichtserkennung oder digitalen Sprachassistenten. Die Corona-Pandemie hat diesen Fortschritt zudem auch nochmals verstärkt vorangetrieben, so auch in der Arbeitswelt. Eine intensivere Beschäftigung mit dem Thema „Künstliche Intelligenz in der Arbeitswelt“ lohnt sich, insbesondere auch wegen der sich daraus resultierenden rechtlichen Fragenstellungen.

Rechtsanwalt Dr. Klaus Lodigkeit, LL.M. widmet sich in diesem ersten Teil seiner Beitragsreihe möglichen Einsatzorten für KI in der Arbeitswelt, wie etwa dem Bewerbermanagement oder sog. KI-Assistenzsystemen oder auch autonomen Fahrzeugen. Hieraus ergibt sich jedoch die Frage, was unter dem Begriff „Künstliche Intelligenz“ konkret zu verstehen ist und ab welchem Zeitpunkt überhaupt von einer KI die Rede sein kann.

Eine interdisziplinäre Betrachtungsweise verhilft hierbei, sich einen Überblick zu verschaffen und zu verstehen, welch Auswirkung das richtige Verständnis von KI im Hinblick auf arbeitsrechtliche Fragestellungen haben kann.

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