KI in der Arbeitswelt - Spannungsfelder der Künstlichen Intelligenz

Dieser Beitrag ist erschienen in: AnwZert ITR 8/2022 Anm. 3.

Die Corona-Pandemie gilt als Katalysator für die Digitalisierung und damit auch für die digitale Arbeitswelt. Die im Zug der digitalen Transformation entstehende Datenflut wird durch du Künstliche Intelligenz analysiert und verarbeitet und eröffnet dahingehend Spannungsfelder in der Arbeitswelt. Insbesondere zwischen KI und Datenschutzrecht sowie KI und Arbeitsrecht haben bzw. werden sich noch zwangläufig Herausforderungen ergeben, die aktuell noch ein schwieriges Unterfangen darstellen.  

Einerseits wird es in den Händen der KI-Entwickler liegen, welchen jeweils eine entscheidende Rolle als Verantwortlicher bei der Umsetzung der in Art. 5 DS-GVO dargelegten Grundsätzen zukommen wird. Hierbei wird es vor allem darum gehen, welche Art von KI entwickelt wird und welche Herausforderungen bei selbstlernender KI bestehen.

Andererseits geht es um eine Vielzahl zu ergreifender Möglichkeiten, die KI im Arbeitsrecht zu reglementieren. Das Betriebsverfassungsrecht sieht bspw. die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten, die Zustimmung zu Beurteilungsgrundsätzen und die Beteiligung in personellen Angelegenheiten als Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrates vor.

Rechtsanwalt Dr. Klaus Lodigkeit, LL.M. wird in diesem Teil seiner Beitragsreihe auf das Paradoxon mit dem Datenschutzrecht und die Korrelation von KI mit geltendem Betriebsverfassungsrecht eingehen.

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