Eine Bühne für Nachhaltigkeit
Dr. Klaus Lodigkeit unterstützt das Projekt Princess Tree beim Charity-Konzert Unsere Kanzlei begleitet nicht nur Mandanten, sondern unterstützt auch Projekte, die über den juristischen Alltag hinausweisen …
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Stellen Sie sich einen Kirchenkreis vor, der ein lebendiges Internetportal betreibt. Veranstaltungen, Terminbuchungen, Kontaktformulare, Newsletter und seelsorgerische Angebote sind nur einen Klick …
Leiten Sie codierte Stellungnahmen an Dritte weiter? Ohne Vorab-Info drohen erhebliche Risiken. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat am 4. September 2025 in der Sache C-413/23 P …
Eine aktuelle Entscheidung des Datenschutzgerichts unter Bezugnahme auf den Juris-Artikel von Rechtsanwalt Dr. Klaus Lodigkeit zu „Sanktionen nach der Datenschutz-Grundverordnung: Geldbußen nach Art. 83 DS-GVO.
Die Regulierung der „Black-Box“ KI stellt ein sehr schwieriges Unterfangen dar. Die Undurchsichtigkeit und Komplexität der KI bergen große Herausforderungen für die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung und im Bereich des Arbeitsrecht.
Rechtsanwalt Dr. Klaus Lodigkeit, LL.M. widmet sich in diesem ersten Teil seiner Beitragsreihe möglichen Einsatzorten für KI in der Arbeitswelt, wie etwa dem Bewerbermanagement oder sog. KI-Assistenzsystemen oder auch autonomen Fahrzeugen. Im Anschluss wird der Begriff der KI interdisziplinär betrachtet, um Aufschluss über rechtliche Fragestellungen zu erhalten.
Der Themenbereich der Personenbildnisse, die beispielsweise im Rahmen von Fotografien angefertigt und gegebenenfalls veröffentlicht werden, ist auch bei Geltung der DS-GVO von den Regelungen des Kunsturhebergesetzes (KunstUrhG) erfasst.